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- Die kantonale Behörde erlässt einen knapp begründeten Strafbefehl, gegen den Einsprache erhoben werden kann. Anschliessend werden die Verfahrensakten an die nächsthöhere (gerichtliche) kantonale Instanz weitergeleitet, welche über die Einsprache zu befinden und ihren Entscheid einlässlich zu begründen hat.
- Ein negativer Gerichtsentscheid kann in der Regel bei einer zweiten kantonalen Gerichtsinstanz und letztlich beim Bundesgericht angefochten werden.
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