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Fahren im angetrunkenen Zustand (FiaZ)

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Verschulden

Rechtsgebiet:
Fahren im angetrunkenen Zustand (FiaZ)
Stichworte:
Alkohol am Steuer, Fahren im angetrunkenen Zustand, FiaZ
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Das Führen in angetrunkenem Zustand kann sowohl eventualvorsätzlich oder auch fahrlässig erfüllt werden.
  • Eventualvorsatz liegt vor, wenn eine nüchterne Person beim Alkoholkonsum billigend in Kauf nimmt, nachher möglicherweise angetrunken nach Hause zu fahren.
  • Fahrlässig handelt derjenige, der seine mögliche Fahrt in angetrunkenen Zustand zwar nicht billigt, aber nach den Umständen davon ausgehen muss, dass er die Fahrt unter Alkoholeinfluss dennoch unternehmen wird.

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