Sie befinden sich: Home » Rechtsgebiete » Einleitung: Fahren im angetrunkenen Zustand » STRAFVERFAHREN » Verschulden
- Das Führen in angetrunkenem Zustand kann sowohl eventualvorsätzlich oder auch fahrlässig erfüllt werden.
- Eventualvorsatz liegt vor, wenn eine nüchterne Person beim Alkoholkonsum billigend in Kauf nimmt, nachher möglicherweise angetrunken nach Hause zu fahren.
- Fahrlässig handelt derjenige, der seine mögliche Fahrt in angetrunkenen Zustand zwar nicht billigt, aber nach den Umständen davon ausgehen muss, dass er die Fahrt unter Alkoholeinfluss dennoch unternehmen wird.
Das könnte Sie auch noch interessieren: