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Forderungseingabe / Forderungsanmeldung

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Zinsbetrag

Rechtsgebiet:
Forderungseingabe / Forderungsanmeldung
Stichworte:
Forderungsanmeldung, Forderungseingabe, Forderungseingabe / Forderungsanmeldung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundsätzliches

Der Verzugszins ist im Schweizerischen Obligationenrecht (OR 104) geregelt.

Verzugszins-Zinssatz

Normaler Verzugszins

  • 5 % p.a.
  • Höherer Zinssatz?
    • Voraussetzungen:
      • Ausdrückliche Vereinbarung
      • Usanz / Branchenüblichkeit (kaufmännischer Verkehr)

Zinseszins

  • nur bei Kontokorrentverhältnissen mit entsprechender Vereinbarung

Zinsenlauf

Beginn Zinsenlauf

  • Mahngeschäft
    • Ab Zugang der 1. Mahnung
  • Verfalltagsgeschäft
    • Mit der Fälligkeit
  • Fixtermingeschäft

Ende Zinsenlauf (im Konkurs)

  • Unversicherte Forderungen (1., 2. und 3. Konkursklasse)
    • bis zum Datum der Konkurseröffnung [vgl. SchKG 209, siehe Box]
  • Pfandversicherte Forderungen
    • bis zur Pfandverwertung [vgl. SchKG 209 Abs. 2]
    • Quantitativ-Beschränkung
      • Pfanderlös muss den Forderungsbetrag und den bis zur Konkurseröffnung aufgelaufenen Zins übersteigen [vgl. SchKG 209, Abs. 2]
      • Reihenfolge von Zins- und Kapitalforderungen (Auslegung OR + SchKG 209 Abs. 2]
        • 1. Im Zeitpunkt der Konkurseröffnung verfallene Zinsen
        • 2. Kapitalforderung
        • 3. Zinsen nach Konkurseröffnung

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