Grundsätzliches
Der Verzugszins ist im Schweizerischen Obligationenrecht (OR 104) geregelt.
Weiterführende Informationen
- Verzugszins
- Verzugszinsrechner (in Bearbeitung)
Verzugszins-Zinssatz
Normaler Verzugszins
- 5 % p.a.
- Höherer Zinssatz?
- Voraussetzungen:
- Ausdrückliche Vereinbarung
- Usanz / Branchenüblichkeit (kaufmännischer Verkehr)
- Voraussetzungen:
Zinseszins
- nur bei Kontokorrentverhältnissen mit entsprechender Vereinbarung
Zinsenlauf
Beginn Zinsenlauf
- Mahngeschäft
- Ab Zugang der 1. Mahnung
- Verfalltagsgeschäft
- Mit der Fälligkeit
- Fixtermingeschäft
Ende Zinsenlauf (im Konkurs)
- Unversicherte Forderungen (1., 2. und 3. Konkursklasse)
- bis zum Datum der Konkurseröffnung [vgl. SchKG 209, siehe Box]
- Pfandversicherte Forderungen
- bis zur Pfandverwertung [vgl. SchKG 209 Abs. 2]
- Quantitativ-Beschränkung
- Pfanderlös muss den Forderungsbetrag und den bis zur Konkurseröffnung aufgelaufenen Zins übersteigen [vgl. SchKG 209, Abs. 2]
- Reihenfolge von Zins- und Kapitalforderungen (Auslegung OR + SchKG 209 Abs. 2]
- 1. Im Zeitpunkt der Konkurseröffnung verfallene Zinsen
- 2. Kapitalforderung
- 3. Zinsen nach Konkurseröffnung
Art. 209 SchKG
B. Zinsenlauf
1 Mit der Eröffnung des Konkurses hört gegenüber dem Schuldner der Zinsenlauf auf.
2 Für pfandgesicherte Forderungen läuft jedoch der Zins bis zur Verwertung weiter, soweit der Pfanderlös den Betrag der Forderung und des bis zur Konkurseröffnung aufgelaufenen Zinses übersteigt.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:NotstundungEinleitung zur NotstundungAutoren:VermieterkonkursEinleitung zum VermieterkonkursAutoren:UnternehmenskonkursEinleitung zum UnternehmenskonkursAutoren:Forderungseinzug / InkassoEinleitung zum Forderungseinzug / InkassoAutoren:Forderungseingabe / Forderungsan...Einleitung zur Forderungseingabe / Forderu...Autoren:VermögensübertragungEinleitung zur Vermögensübertragung
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht