Der Wechsel als Gegenstand der Forfaitierung charakterisiert sich durch folgende Punkte:
Gegenstand
- In einem Wechsel (Wertpapier) verurkundete Forderung
Vorteile
- Wechsel erlaubt dem Erwerber (Forfaiteur) den Beweis seiner Rechtsstellung und damit eine einfachere Geltendmachung des erworbenen Rechts
- Wechsel bietet dem Erwerber als Wechselinhaber einen besseren Einredeschutz, da er sich auf die in gutem Glauben erworbenen Wechselrechte nach Bestand, Inhalt und Modalitäten berufen kann
- Wechsel enthebt den Schuldner vom Risiko an einen Unberechtigten zu zahlen und weiter in der Schuldpflicht zu bleiben
- Internationale Vereinheitlichung des Wechselrechts
Arten von forfaitierbaren Wechseln
- Warenwechsel
- = Wechsel, der im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Lieferung ausgestellt wird
- Eigenwechsel (Promissory Note)
- = Wechsel werden vom Abnehmer (Importeur) als Hauptschuldner zugunsten des Lieferanten (Exporteur) ausgestellt, wenn die Ware als Deckung vorliegt
- Gezogener Wechsel (Bill of Exchange)
- = Zahlungsanweisung des Wechsel-Ausstellers an den Bezogenen, eine bestimmte Geldsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt an den durch die Wechselurkunde Legitimierten zu zahlen; erkennt der Bezogene diese Verpflichtung durch seine Unterschrift an, so wird aus der vorherigen Tratte ein sog. Akzept
- Tagwechsel
- = Wechsel, der nicht auf Sicht und damit bei der Präsentation sofort fällig wird, sondern auf einen bestimmten Tag fällig wird (üblicher Anwendungsfall für die Forfaitierung)
- Finanzwechsel
- = Wechsel ausschliesslich zur Kreditbeschaffung
Wechselserien
- Bei grösseren Exportgeschäften wie der Lieferung von Industrieanlagen werden oft ganze Wechselserien ausgestellt, die gestaffelt – nach angenommenem Baufortschritt – verfallen
Wertpapier-Übertragung (Übertragungsvertrag)
- Verpflichtungsgeschäft
- Rechtsgrund für die vertragliche Änderung des Wertpapier-Rechtsträgers
- Verfügungsgeschäft
- Erfüllung des Verpflichtungsgeschäfts durch Forderungsübertragung
- Indossament
- Wertpapierübergabe (Besitzesübergabe)
- Erfüllung des Verpflichtungsgeschäfts durch Forderungsübertragung
Alternative: Dokumentenakkreditiv
» Weiterführende Informationen unter Forfaitierung mit Wechselbürgschaft bzw. Garantie
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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