Die Forfaitierung bezweckt aus Sicht des Forfaitisten (Lieferant / Exporteurs):
Primärmarkt
- Finanzierungsfunktion
- Exportfinanzierungsinstrument, d.h. Wertbewegung über die Grenzen hinweg
- Risikoübertragungsfunktion
- Allgemeine Geschäftsrisiken des internationalen Finanzierungsgeschäft
- Währungsrisiko
- Zinsänderungsrisiko
- Andere Risiken
- Kriegerische Ereignisse bzw. Unruhen
- Personalstreiks
- Massnahmen gegen den Schuldner (Abnehmer) im Gebiete der Erfüllungswährung
- Kundendeterminierte Risiken
- Delkredererisiko (Bonitätsrisiko bzw. commercial risk)
- Zahlungsunfähigkeitsrisiko des Schuldners (Abnehmers)
- Transferrisiko
- Öffentlich-rechtliche Massnahmen im Domizilort
- Öffentlich-rechtliche Massnahmen am Zahlungsort
- Delkredererisiko (Bonitätsrisiko bzw. commercial risk)
- Allgemeine Geschäftsrisiken des internationalen Finanzierungsgeschäft
- Bilanzverkürzung beim Exporteur
- Bilanzentlastung beim Verkauf der Buchforderung
- Bilanzentlastung beim Verkauf eines Wechsels
- Ev. Ausweis von Eventualverbindlichkeiten
Sekundärmarkt
- Spekulationsfunktion
- Ausnützung des Markts, um die Forderung gewinnbringend weiter zu veräussern
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.