Fristlose Kündigung und Begründungspflicht
„Der Kündigende hat die Kündigung schriftlich begründen, wenn die andere Partei dies verlangt“ (OR 335 Abs. 2).
Fristlose Kündigung und Arbeitszeugnis
» Informationen zum Arbeitszeugnis
Amoklauf-Gefahr
Eine fristlose Kündigung kann für den gekündigten Arbeitnehmer zu folgenschweren Reflexbeurteilungen führen:
- Sinnlosigkeit des Lebens
- Existenzängste
- Suizid (als Schuldgefühle bewirkende Strafe für den Chef)
- Amoklauf (als Macht- und Rachemittel, Mitnahme der andern, die sich gegen den Gekündigten verschworen haben sollen, in Tod)
- uam.
Sind Anzeichen für eine Amoklauf-Gefahr vorhanden oder Drohungen ausgesprochen worden, empfiehlt es sich
- ordentlich zu kündigen
- Vorteile:
- Verarbeitungsgelegenheit
- keine sofortige Existenzgefährdung
- Nachteile:
- Heikle Phase verschiebt sich auf Austrittszeitpunkt (Schlüsselabgabe etc.)
- Alternative: geschickte Kombination mit Freistellung
- Vorteile:
- die zuständigen Polizeiorgane zu verständigen und mit diesen ggf. die einzelnen Vorgehensschritte bzw. sichernde Massnahmen abzusprechen.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.