Fristlose Kündigung und Begründungspflicht
„Der Kündigende hat die Kündigung schriftlich begründen, wenn die andere Partei dies verlangt“ (OR 335 Abs. 2).
Fristlose Kündigung und Arbeitszeugnis
» Informationen zum Arbeitszeugnis
Amoklauf-Gefahr
Eine fristlose Kündigung kann für den gekündigten Arbeitnehmer zu folgenschweren Reflexbeurteilungen führen:
- Sinnlosigkeit des Lebens
- Existenzängste
- Suizid (als Schuldgefühle bewirkende Strafe für den Chef)
- Amoklauf (als Macht- und Rachemittel, Mitnahme der andern, die sich gegen den Gekündigten verschworen haben sollen, in Tod)
- uam.
Sind Anzeichen für eine Amoklauf-Gefahr vorhanden oder Drohungen ausgesprochen worden, empfiehlt es sich
- ordentlich zu kündigen
- Vorteile:
- Verarbeitungsgelegenheit
- keine sofortige Existenzgefährdung
- Nachteile:
- Heikle Phase verschiebt sich auf Austrittszeitpunkt (Schlüsselabgabe etc.)
- Alternative: geschickte Kombination mit Freistellung
- Vorteile:
- die zuständigen Polizeiorgane zu verständigen und mit diesen ggf. die einzelnen Vorgehensschritte bzw. sichernde Massnahmen abzusprechen.
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