Gesetzgebungsverfahren
Als Reaktion auf die letzte Revision der Empfehlungen im Jahre 2012 hat die schweizerische Bundesversammlung schliesslich mit Datum vom 12. Dezember 2014 das „Bundesgesetz zur Umsetzung der 2012 revidierten Empfehlungen der Groupe d’action financière“ verabschiedet (sog. GAFI-Gesetz), dessen Änderungen sieben Themenbereiche, d.h. Bundesgesetze umfassen.
Motive
Die Schweiz hat aus Gründen des „Erhalt(s) eines integren Finanzplatzes“ und nicht zuletzt zur Vermeidung von Reputationsschäden bzw. von Sanktionen an der Erarbeitung der Empfehlungen aktiv teilgenommen, nachdem bei der im Jahre 2005 durch die GAFI/FATF erfolgten Länderprüfung der Schweiz Versäumnisse bemängelt worden waren. Zum 1. Februar 2009 war die letzte Revision schweizerischer Gesetzgebung in diesem Bereich in Kraft getreten. Erinnert sei, dass die Schweiz im Rahmen des vierten Evaluationszyklus in diesem Jahr (d.h. 2015) erneut von der GAFI/FATF beurteilt wird.
Auslauf Referendumsfrist / In-Kraft-Setzung
Die Referendumsfrist zum GAFI-Gesetz ist am 2. April 2015 unbenutzt abgelaufen. In der Folge wird nunmehr der GAFI-Erlass, dessen Änderungen sieben Bundesgesetze umfassen, zeitlich wie nachfolgend dargestellt etappenweise in Kraft gesetzt.
Konkret treten am 1. Juli 2015 die Anpassungen folgender Bundesgesetze in Kraft:
- Obligationenrecht,
- Kollektivanlagengesetz und
- Bucheffektengesetz.
Dagegen treten am 1. Januar 2016 in Kraft:
- die Anpassungen des Zivilgesetzbuches zu den kirchlichen Stiftungen und den Familienstiftungen;
- die Bestimmungen zur Steuervortat (Anpassung des Strafgesetzbuches und des Bundesgesetzes über das Verwaltungsstrafrecht);
- die Änderungen des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs bezüglich des Zahlungsmodus;
- die Anpassungen des Geldwäschereigesetzes.