Das Geldwäschereigesetz führt zu einheitlichen Standards im Rahmen der Geldwäscherei- und Terrorismusbekämpfung als auch zur Sorgfalt bei Finanzgeschäften auch im Nichtbankenbereich.
Das gewählte System der Selbstregulierung bringt einerseits den Vorteil der Sachnähe und des Problembewusstseins für branchenspezifische Bedürfnisse und sorgt so für eine hohe Anerkennung. Andererseits kann sich das implantierte System der Selbstregulierung nicht dem Vorwurf widersetzen, auf der Sanktionsebene nicht wirklich überzeugen zu können.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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