LAWINFO

Gesamteigentum

QR Code

Subjekte

Rechtsgebiet:
Gesamteigentum
Stichworte:
Gesamteigentum
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Träger

Als Träger der Rechte und Pflichten einer Gesamthandschaften agiert jeder der mehreren Gesamthänder.

Keine Vermögensfähigkeit

Da der Gemeinschaft keine eigene Rechtspersönlichkeit zukommt und nicht vermögensfähig ist, kann sie nicht Träger der Rechte und Pflichten sein, weshalb eine mehrfache Eigentumszuständigkeit (der einzelnen Gesellschafter) besteht.

Subjektfähigkeit

Die Fähigkeit, Gesamthänder einer Gesamthandschaft zu sein, beurteilt sich nach den Regeln des jeweiligen Gesamthandgemeinschafts-Typs:

Ausscheiden eines Gesellschafters

Subjektwechsel

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.