Eine nichtige Vereinbarung liegt vor, wenn die Pflicht des Vermieters von Wohn- oder Geschäftsräumen, die Mietsache zum vereinbarten Zeitpunkt in einem zum vorausgesetzten Gebrauch tauglichen Zustand zu übergeben und in demselben zu erhalten, ganz oder teilweise aufgehoben wird, ohne dass dies bei der Festsetzung des Mietzinses entsprechend berücksichtigt wird.
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Geschäftsraummiete / Ladenmiete
Der Schutz des Mieters nach OR 256 Abs. 2
Rechtsgebiet:
Geschäftsraummiete / Ladenmiete
Stichworte:
Geschäftsraummiete / Ladenmiete
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG