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Geschäftsraummiete / Ladenmiete

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Begriffe und Verbreitung

Rechtsgebiet:
Geschäftsraummiete / Ladenmiete
Stichworte:
Geschäftsraummiete / Ladenmiete
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Schlüsselgeld

  • finanzielle Leistung, welche ein neuer Mieter gegenüber dem Vermieter oder dem ehemaligen Mieter erbringt, um das laufende Mietverhältnis zu übernehmen
    • die Übernahme des Mietobjektes resp. Eintritt in den Mietvertrag wird abhängig gemacht von der Bezahlung des Schlüsselgeldes
    • dem Schlüsselgeld steht kein realer Wert entgegen; der neue Mieter hat kein Eigeninteresse am Schlüsselgeld per se
  • Synonyme:
    • Ablösegeld
    • Key Money
    • Handgeld
    • Extrageld
    • pas-de-porte

Koppelungsgeschäft

  • Verknüpfung zweier an sich selbständiger Rechtsgeschäfte
  • die Rechtsgeschäfte folgen nach der Koppelung einem einheitlichen rechtlichen Schicksal
  • Voraussetzungen:
    • der Abschluss oder die Weiterführung eines Mietvertrages über Wohn- und Geschäftsräume wird vom Abschluss des gekoppelten Rechtsgeschäftes abhängig gemacht
    • der neue Mieter übernimmt eine Verpflichtung, die nicht unmittelbar mit dem Gebrauch der Mietsache zusammenhängt
  • in welcher Form (schriftlich, mündlich) das Koppelungsgeschäft abgeschlossen wird spielt keine Rolle
  • das Koppelungsgeschäft ist gemäss OR 254 nichtig

Übertragung des Mietvertrages

  • gemäss OR 263 kann der Mieter von Geschäftsräumen das Mietverhältnis mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters auf einen Dritten übertragen; der Vermieter kann die Zustimmung nur aus wichtigen Gründen verweigern
  • Alternativen:
    • ist eine juristische Person Mieterin, wird sie selber verkauft und das Geschäft neu durch den Käufer betrieben
    • Untermiete

Verbreitung

  • bei Liegenschaften an hochwertigen Lagen sind Schlüsselgelder Usanz
  • vermehrt wird auch an B-Lagen eine Ablösesumme verlangt

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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