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Geschäftsraummiete / Ladenmiete

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Begriffe

Rechtsgebiet:
Geschäftsraummiete / Ladenmiete
Stichworte:
Geschäftsraummiete / Ladenmiete
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Geschäftsraummiete

Der Geschäftsmietvertrag unterliegt grundsätzlich den allgemeinen mietvertraglichen Regeln, wobei gewisse Spezialbestimmungen nur bei ihm Anwendung finden.

Mietvertrag

  • Vertragliche Vereinbarung
  • zwischen Mieter und Vermieter betreffend
    • Überlassung einer Sache (bewegliche oder unbewegliche)
    • zum Gebrauch durch den Mieter
    • gegen Entgelt

Geschäftsraum

  • auf Dauer angelegter Raum, welcher horizontal und vertikal abgeschlossen ist
  • vertraglicher Gebrauchszweck ist wirtschaftlicher Natur
    • Beispiele:
      • Miete von Büroräumlichkeiten
      • Miete eines Ladenlokales
      • Miete eines Kiosk
    • keine Geschäftsräume sind:
      • unbebaute Grundstücke (selbst wenn dort z.B. Auto-Occasionshandel betrieben wird)
      • Parkplatz
      • Hobbyräume (z.B. als Übungslokal für Hobbymusiker

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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