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Geschäftsraummiete / Ladenmiete

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Besichtigungsrecht des Vermieters

Rechtsgebiet:
Geschäftsraummiete / Ladenmiete
Stichworte:
Geschäftsraummiete / Ladenmiete
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Mieter muss Vermieter gestatten, die Mietsache zu besichtigen, soweit dies für die Wiedervermietung nötig ist (OR 257h Abs. 2)

  • nur wenn das Mietverhältnis gekündigt wurde oder Befristung kurz vor Ablauf steht
  • muss rechtzeitig angekündigt werden

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