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Geschäftsraummiete / Ladenmiete

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Schlüsselgeld und Koppelungsgeschäfte

Rechtsgebiet:
Geschäftsraummiete / Ladenmiete
Stichworte:
Geschäftsraummiete / Ladenmiete
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Schlüsselgeld

Ein bekanntes englisches Modelabel will an der Zürcher Bahnhofstrasse einen Flagship-Store eröffnen. Es findet auch ein passendes Objekt, welches aber zur Zeit von einer anderen noblen Luxusgüter-Marke gemietet wird. Um die Luxusgüter-Marke zum Auszug zu bewegen und selber dort einziehen zu können, bietet es der Luxusgüter-Marke eine Entschädigung von CHF 4 Millionen an. Ist das zulässig?

Gesetzliche Grundlagen

  • OR 254
  • OR 263

Koppelungsgeschäfte

Ein Mieter einer Wohnung hat sein Mietverhältnis ausserterminlich gekündigt. Da sich die Wohnung an einer attraktiven Lage befindet, erfährt seine Suche nach einem Nachmieter grossen Zuspruch. Er verlangt deshalb vom Nachmieter, welchen er dem Vermieter vorschlägt, eine Entschädigung von CHF 1’000.–, wenn dieser die Wohnung erhält. Kann er diese Forderung durchsetzen, wenn der Vermieter tatsächlich dem vorgeschlagenen Nachmieter die Wohnung vermietet?

Gemäss Bundesgericht: Die Vereinbarung ist zulässig, wenn der Vermieter von ihr nichts weiss und keine Zustimmung erteilt hat.

Gesetzliche Grundlagen

  • OR 254

Hier finden Sie die folgenden Informationen zum Thema Schlüsselgeld / Koppelungsgeschäfte bei Geschäftsräumen:

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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