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Gratifikation

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Rechtsgebiet:
Gratifikation
Stichworte:
Gratifikation
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Gratifikationsleistung kann erfolgen in der Form der

Mitarbeiterbeteiligungen

Mitarbeiteraktien

Mitarbeiteraktien sind Kapitalanteile an der arbeitgebenden Aktiengesellschaft.

Hauptfälle sind:

  • frei übertragbare Mitarbeiteraktien;
    • über die Aktien kann gleich nach Erwerb ohne Einschränkung verfügt werden
  • gebundene Mitarbeiteraktien;
    • über die Aktien kann während einer Sperrfrist nicht verfügt werden
  • Mitarbeiteraktien mit aufgeschobenem Erwerbszeitpunkt;
    • der Mitarbeiter erhält zunächst eine Anwartschaft auf Aktienbezug; nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses werden sie ihm übertragen

Mitarbeiteroptionen

Anhand der Mitarbeiteroption wird dem Mitarbeiter das Recht eingeräumt, während einer bestimmten Zeitspanne eine bestimmte Anzahl Aktien der arbeitgebenden Aktiengesellschaft zu einem im Voraus festgesetzten Preis

  • zu erwerben (Call-Option) oder
  • zu veräussern (Put-Option).

Hauptfälle sind:

  • freie Option;
    • die Option kann gleich nach Erwerb ohne Einschränkung ausgeübt werden
  • gesperrte Option;
    • die Option kann während einer bestimmten Sperrfrist nicht ausgeübt werden

Fringe Benefits

Unter dem Titel „Fringe Benefits“ werden das Basisgehalt ergänzende, Annehmlichkeiten bietende geldwerte Leistungen verstanden:

Beispiele:

  • Vorsorgeleistungen
  • Sach- und Dienstleistungen
    • Unternehmensinterne Fringe Benefits
      • Geschäftsfahrzeug
      • Generalabonnement (GA)
      • Spesenpauschale
      • uam
  • Unternehmensexterne Fringe Benefits
    • Mobilephone für privaten Gebrauch
    • Fitness-Abo
    • Kreditkarten-Vergünstigungen
    • uam
    • Freizeitabgeltung
    • Vermögensbeteiligung

Den vollen Leistungskatalog finden Sie unter:

» Arten von Fringe Benefits

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