Die Gratifikationsleistung kann erfolgen in der Form der
- Geldleistung
- Naturalleistung
Mitarbeiterbeteiligungen
Mitarbeiteraktien
Mitarbeiteraktien sind Kapitalanteile an der arbeitgebenden Aktiengesellschaft.
Hauptfälle sind:
- frei übertragbare Mitarbeiteraktien;
- über die Aktien kann gleich nach Erwerb ohne Einschränkung verfügt werden
- gebundene Mitarbeiteraktien;
- über die Aktien kann während einer Sperrfrist nicht verfügt werden
- Mitarbeiteraktien mit aufgeschobenem Erwerbszeitpunkt;
- der Mitarbeiter erhält zunächst eine Anwartschaft auf Aktienbezug; nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses werden sie ihm übertragen
Mitarbeiteroptionen
Anhand der Mitarbeiteroption wird dem Mitarbeiter das Recht eingeräumt, während einer bestimmten Zeitspanne eine bestimmte Anzahl Aktien der arbeitgebenden Aktiengesellschaft zu einem im Voraus festgesetzten Preis
- zu erwerben (Call-Option) oder
- zu veräussern (Put-Option).
Hauptfälle sind:
- freie Option;
- die Option kann gleich nach Erwerb ohne Einschränkung ausgeübt werden
- gesperrte Option;
- die Option kann während einer bestimmten Sperrfrist nicht ausgeübt werden
Weiterführende Informationen
» Mitarbeiterbeteiligungen im Allgemeinen
Fringe Benefits
Unter dem Titel „Fringe Benefits“ werden das Basisgehalt ergänzende, Annehmlichkeiten bietende geldwerte Leistungen verstanden:
Beispiele:
- Vorsorgeleistungen
- Sach- und Dienstleistungen
- Unternehmensinterne Fringe Benefits
- Geschäftsfahrzeug
- Generalabonnement (GA)
- Spesenpauschale
- uam
- Unternehmensinterne Fringe Benefits
- Unternehmensexterne Fringe Benefits
- Mobilephone für privaten Gebrauch
- Fitness-Abo
- Kreditkarten-Vergünstigungen
- uam
- Freizeitabgeltung
- Vermögensbeteiligung
Den vollen Leistungskatalog finden Sie unter:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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