Objektive Organisation
Die Grundbuchvermessung erstreckt sich auf folgende Bereiche:
- Gebiet
- Grundsatz
- Ganzes Gebiet der Eidgenossenschaft
- Ausnahmen
- Seeflächen
- Teile des Hochgebirges, für welches eine Vermessung vom Bund nicht ausdrücklich angeordnet wurde
- Grundsatz
- Umfang der Vermessung
- Triangulation IV: Ordnung
- Parzellarvermessung
- Basierend auf instruktionsgemässe und rechtsgültige Vermarkung der Hoheits- und Eigentumsgrenzen
- Vermarkung = Grenzfeststellung und Setzen von Grenzzeichen
- Übersichtsplan
- Nachführung der Vermessungswerke
Subjektive Organisation
Die Durchführung der Grundbuchvermessung obliegt den Kantonen:
- Vergabe
- nur an Inhaber des eidg. Patentes für Ingenieurgeometer und an qualifizierte Vermessungsfachleute
- Vermessungsaufsicht
- Leitung durch Ingenieurgeometer
- Oberaufsicht
- Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Eidg. Vermessungsdirektion (V+D)
Literatur
- HORNER GEORGES., Der Vermessungsvertrag, Diss. Zürich 1997, 158 S.
- HUSER MEINRAD, Geo-Informationsrecht – Rechtlicher Rahmen für Geographische Informationssysteme, Zürich 2005
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:BauhandwerkerpfandrechtEinleitung zum BauhandwerkerpfandrechtAutoren:VormerkungenEinleitung zu den VormerkungenAutoren:Gewährleistung beim ImmobilienkaufEinleitung zur Gewährleistung beim Immobil...Autoren:GesamteigentumEinleitung zum GesamteigentumAutoren:GrundlastEinleitung zur GrundlastAutoren:Sicherheiten / SicherungsmittelEinleitung zu Sicherheiten / Sicherungsmittel
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht