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Grundbuchrecht

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Begriff + Bedeutung

Rechtsgebiet:
Grundbuchrecht
Stichworte:
Grundbuchrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Begriff

  • Spezialitätsprinzip   =         Grundsatz, wonach Sachenrechte, insbesondere Immobiliarsachenrechte, nur an individualisierten, einzelnen Gegenständen entstehen können

Bedeutung

  • Durchgängig wichtig, v.a. für jene Fälle, wo mehrere Gegenstände übertragen werden sollen
  • Wichtig v.a. wegen der für jede einzelne Sache einzuhaltende Tradition (Sachen: Besitzesübergabe; Rechte: Zession)

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