Betreibung auf Pfändung
= Spezialexekution, d.h. die Forderung eines Gläubigers wird durch einzelne oder mehrere Aktiven des Betreibungsschuldners, soweit notwendig und möglich befriedigt
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Betreibung auf Pfandverwertung
= Spezialexekution beschränkt auf das bereits vorhandene Pfandsubstrat, weshalb sich an das Einleitungsverfahren unmittelbar die Verwertung des Grundpfandes anschliesst
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Betreibung auf Konkurs
= Generalexekution, d.h. Verfahren durch welches alle Gläubiger des Gemeinschuldner durch Verwertung aller seiner Aktiven befriedigt werden sollen
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Spezialliquidation
= Spezialexekution nach Konkurseinstellung mangels Aktiven, auf Verlangen des Gläubigers
Grundpfandverwertung
= Grundstückverwertung zugunsten des Grundpfandgläubigers, der seiner Rechte auf Verwertung des Grundpfandes und auf Bezahlung nutzt
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