Betreibung auf Pfändung
= Spezialexekution, d.h. die Forderung eines Gläubigers wird durch einzelne oder mehrere Aktiven des Betreibungsschuldners, soweit notwendig und möglich befriedigt
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Betreibung auf Pfandverwertung
= Spezialexekution beschränkt auf das bereits vorhandene Pfandsubstrat, weshalb sich an das Einleitungsverfahren unmittelbar die Verwertung des Grundpfandes anschliesst
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Betreibung auf Konkurs
= Generalexekution, d.h. Verfahren durch welches alle Gläubiger des Gemeinschuldner durch Verwertung aller seiner Aktiven befriedigt werden sollen
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Spezialliquidation
= Spezialexekution nach Konkurseinstellung mangels Aktiven, auf Verlangen des Gläubigers
Grundpfandverwertung
= Grundstückverwertung zugunsten des Grundpfandgläubigers, der seiner Rechte auf Verwertung des Grundpfandes und auf Bezahlung nutzt
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.