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Grundstückverwertung

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LV-Ergänzung

Rechtsgebiet:
Grundstückverwertung
Stichworte:
Grundstückverwertung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Nach der öffentlichen Aufforderung sind die gestützt darauf eingereichten Eingaben zu berücksichtigen und das Lastenverzeichnis entsprechend zu ergänzen (vgl. VZG 33):

Anmeldung

  • Der anmeldende Gläubiger hat nachzuweisen
    • Angaben über seine Person
    • seine Berechtigung bzw. seine Gläubigereigenschaft, sofern und soweit darüber nicht bereits das Grundbuch Auskunft gibt (BGE 97 III 72)

Vom Grundbuchauszug abweichende Anmeldung

  • Aufnahme des Anspruchs gemäss Anmeldung,
    • aber unter Hinweis auf den abweichenden Inhalt des Grundbuchauszugs (vgl. VZG 34)
  • Keine Kognition des Betreibungsamtes
    • Das Betreibungsamt hat die formell korrekte und rechtzeitige Anmeldung aufzunehmen, ohne materielle Prüfung (vgl. VZG 36)
  • Materielle Prüfung
    • Die materielle Prüfung hat im Bereinigungsverfahren zu erfolgen
      • Lastenbereinigung

Literatur

  • JENT-SØRENSEN INGRID, Die Rechtsdurchsetzung bei der Grundstückverwertung in der Spezialexekution, Habil., Zürich / Basel / Genf 2003, 377 S.

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