Zulässigkeit der Regelung der finanziellen Scheidungsfolgen im Ehevertrag!
Zulässigkeit
Es ist grundsätzlich zulässig, die finanziellen Folgen einer künftigen Scheidung im Rahmen eines Ehevertrages vor der Heirat zu vereinbaren. Wesentlich ist, dass die finanziellen Konsequenzen in einer Scheidung klar und vollständig festgehalten werden. Weiter sind die Bedingungen so zu formulieren, dass veränderte Verhältnisse zwischen dem Abschluss der Vereinbarung und dem fernen Scheidungszeitpunkt durch die Abrede aufgefangen werden. Insbesondere sollte auch unmissverständlich aus dem Text hervorgehen, ob die Regelung zu den finanziellen Scheidungsfolgen hinzutritt oder diese substituiert.
Genehmigung des Scheidungsrichters erforderlich
Die ehevertragliche Unterhaltsregelung für den Scheidungsfall bedarf zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung durch den Scheidungsrichter (ZPO 279).
Verweigerung nur aus wichtigem Grund
Der Scheidungsrichter darf der ehevertraglichen Scheidungskonvention die Genehmigung nur aus wichtigem Grunde verweigern, gilt doch das Prinzip der Respektierung des Parteiwillens auch bezüglich der vermögensrechtlichen Folgen der Scheidung.
Verweigerungsgründe sind:
- Unklarheit
- Unvollständigkeit
- Billige Abfindung.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.