Die Parteien eines Hotelbetreibervertrages wählen aus einer breiten Palette von Vertragsarten aus:
- Mietvertrag
- Pachtvertrag
- Unternehmenspachtvertrag
- Managementvertrag
- Hybridvertrag
- Franchisevertrag
Verschiedene Vertragsarten, die allen den gleichen Inhalt – nämlich den Betrieb der Hotelimmobilie – haben, aber unterschiedlich differenzieren.
Vertragsgestaltung
Im Mittelpunkt der Vertragsgestaltung sollte der Erfolg der Hotelimmobilie stehen.
Die weitere Devise bei der Vertragsgestaltung lautet daher:
Geht es dem Betreiber gut, geht es auch dem Hotelinvestor gut.
Unsittliche Vertragsdauern?
Eine feste Vertragsdauer von mehr als 25 Jahren kann eine übermässige Bindung darstellen und damit unsittlich sein (ZGB 27 II).
Oft wird in beiderseitigem Interesse mit sog. Optionen gearbeitet: Die Parteien können nach einer festen Vertragsdauer von zB 10 Jahren durch weitere Optionen von 5 Jahren die Dauer der Vertragsbindung – rechtsgültig – verlängern.
Trend
Der Trend geht hin zu kürzeren Vertragslaufzeiten (5 – 10 Jahren)
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