Grundsätzlich sind – unter Vorbehalt gewisser Einschränkungen – Verhandlungssache:
die Art des Rechtsgeschäfts
der Vertragsinhalt
die Vertragsdauer
die Sicherheiten
das anwendbare Recht
der Gerichtsstand.
Im Tagesgeschäft ist anzutreffen, dass
Ketten-Betriebsgesellschaften
ihren Mustervertrag änderungsfrei durchzwingen will
sachliche Änderungen an der Mustervorlage zulässt
Verträge frei verhandeln und redigieren
Kettenunabhängige Betreiber
sich wie Kettengesellschaften verhalten
bezüglich jedes Objektes frei verhandeln und redigieren.
Entscheidend sind meistens
der Hotelstandort (Primär- oder Sekundärstandort?) und
die Betreiberherkunft (Kettenbetreiber oder kettenunabhängiger Betreiber?).
Trend
Multi-Branding auf der Basis von Franchisingverträgen (natürlich in Verbindung mit Managementverträgen) ist wegen der so möglichen Wachstumsbeschleunigung zumindest im Bereiche „Kettenhotellerie“ trendy.
LAWMEDIA Newsletter
Informiert bleiben.
Kostenlos.
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.