Keine Hotelimmobilien-Transaktion ohne Due Diligence:
- Käufer-Due Diligence (Purchaser Due Diligence)
- Verkäufer-Due Diligence (Vendor Due Diligence)
Ein mit allen relevanten Unterlagen und Informationen aufbereiteter Data Room vereinfacht und beschleunigt den Verkaufsprozess. Es sind nicht nur kaufpreisrelevante Informationen wie Unterlagen aus einem Gerichtsprozess (zB Werkeigentümerhaftung für verletzten Gast), Verfügungen betreffend amtliche Auflagen (zB Hygiene, Feuerpolizei, Beförderungsanlagen, Nachanlieferungsverbot) uam offenzulegen, sondern – sofern und soweit möglich – auch zu allen anderen wichtigen früheren oder hängigen Pendenzen aus dem Hotelbetrieb (zB rechtsrelevanter Korrespondenzverkehr mit dem Betreiber). Sonst läuft der Verkäufer Gefahr, dass der Käufer nach Objektantritt eine Kaufpreisreduktion verlangt bzw. die Auszahlung eines allfälligen escrows blockiert, um einen Teilbetrag seiner Escrow-Einzahlung auf dem Verhandlungs- oder Prozessweg zurückführen zu können. Um später nicht Diskussionen über Daten-Vollständigkeit bzw. –Vorhandensein führen zu müssen, empfiehlt sich ein passwortgeschützter digitaler Datenraum (CD oder Internet).