Bei Neubauobjekten geht der Strauss an Verhandlungspositionen weiter auf:
- Termingarantien
- Überschreitung von Zwischenterminen
- Pre-opening (Voraböffnung)
- Übergabe
- Erfüllungsgarantien
- Garantien betreffend Ablösung von Bauhandwerkerpfandrechten
- Ertragsgarantien, falls der Hoteldeveloper Hotelimmobilie samt Betreiber dem Investoren anbietet
- Konventionalstrafen
- Back-to-back-Regelungen (Freihaltung des Hotelinvestors von möglichen Ansprüchen des Betreibers wegen Terminüberschreitungen und/oder Mängeln
- uam.
Tipps
Der Verkäufer kann bei Handicaps
- einen Preisnachlass gewähren
- aus Vertragsverhältnissen mit dem Dritten, zB Betreiber, die vom Käufer beanstandete Position durch Vertragsänderung beseitigen
- eine befristete Sicherheit einräumen, die vom Käufer gezogen werden kann, falls sich das befürchtete Ereignis innert Frist verwirklichen sollte.