Es beginnen zusehends an Bedeutung zu gewinnen: Die Hybriden Vertragsformen mit Bestandteilen aus Pacht- und Managementverträgen.
Voraussetzung ist indessen
- ein Flexibilitätsgewinn
- ausreichende Sicherheit für den Hotelinvestor, mindestens in dem Umfange, der für die Bedienung der Fremdkapitalzinsen notwendig ist.
Der inhaltlichen Ausgestaltung sind hier grundsätzlich keine Grenzen gesetzt. Es gibt daher auch nicht einen typischen Hybridvertrag.
Bestimmende Faktoren sind:
- die Verhandlungspositionen der Vertragspartner
- Hotelstandort
- Primärstandort?
- Sekundärstandort?
- Hotelkonzept.