Grundsätzlich sind – unter Vorbehalt gewisser Einschränkungen – Verhandlungssache:
- die Art des Rechtsgeschäfts
- der Vertragsinhalt
- die Vertragsdauer
- die Sicherheiten
- das anwendbare Recht
- der Gerichtsstand.
Im Tagesgeschäft ist anzutreffen, dass
- Ketten-Betriebsgesellschaften
- ihren Mustervertrag änderungsfrei durchzwingen will
- sachliche Änderungen an der Mustervorlage zulässt
- Verträge frei verhandeln und redigieren
- Kettenunabhängige Betreiber
- sich wie Kettengesellschaften verhalten
- bezüglich jedes Objektes frei verhandeln und redigieren.
Entscheidend sind meistens
- der Hotelstandort (Primär- oder Sekundärstandort?) und
- die Betreiberherkunft (Kettenbetreiber oder kettenunabhängiger Betreiber?).
Trend
Multi-Branding auf der Basis von Franchisingverträgen (natürlich in Verbindung mit Managementverträgen) ist wegen der so möglichen Wachstumsbeschleunigung zumindest im Bereiche „Kettenhotellerie“ trendy.
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