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Hotelimmobilien

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Gewährleistung

Rechtsgebiet:
Hotelimmobilien
Stichworte:
Hotelimmobilien
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei Altbauten wird in der Regel die Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel der Hotelimmobilie durch den Verkäufer wegbedungen. Der Verkäufer haftet aber für arglistig verschwiegene Mängel der Hotelimmobilie trotzdem. – Der Verkäufer sollte vor Beginn der Verkaufsverhandlungen ein Mängelprotokoll erstellen, welches der Bieter mit seinem Gebot unterzeichnet einreicht und welches bei der Objektübergabe (Besitzesantritt) verifiziert, gegebenenfalls ergänzt und unterzeichnet wird.

Beim Kauf von Hotelimmobilien ab Plan wird keine eigene Verkäufergewährleistung übernommen, aber die vom Total- oder Generalunternehmer erhaltenen Garantien weiterabgetreten. Die Weiterabtretung von Gewährleistungsrechten erfordert eine genaue Prüfung und oft Nachverhandlungen mit den Unternehmern und/oder Gewährleistungsversicherern bzw. Bankbürgen.

Weiterführende Informationen

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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