LAWINFO

Immobilienerwerb durch Ausländer / Lex Koller

QR Code

Hauptwohnung

Rechtsgebiet:
Immobilienerwerb durch Ausländer / Lex Koller
Stichworte:
Immobilienerwerb durch Ausländer, Lex Koller
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ein Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz kann bewilligungsfrei erwerben: 

  • eine Wohnung (Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung) am Ort seines tatsächlichen Wohnsitzes erwerben
  • Bauland, wenn mit dem Bau einer solchen Wohnung innert einem Jahr begonnen werden kann

Staatsangehörige der EG- und EFTA-Mitgliedstaaten mit Wohnsitz in der Schweiz

  • gelten nicht als Personen im Ausland 

Staatsangehörige anderer ausländischer Staaten mit Wohnsitz in der Schweiz

  • gelten als Personen, auf die die Bestimmungen über die Hauptwohnung anwendbar sind
  • in der Regel mit einer Aufenthaltsbewilligung B
  • eventuell als
    • Person im Dienste von Botschaften, Konsulaten oder internationaler Organisationen mit einer Legitimationskarte des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten
    • Person im Dienste ausländischer Bahn-, Post- oder Zollverwaltungen mit Sitz in der Schweiz mit einem Dienstausweis

Voraussetzungen für einen bewilligungsfreien Erwerb einer Hauptwohnung

  • Erwerb auf den persönlichen Namen des Erwerbers
  • eine einzige Wohneinheit
  • Selbstbewohnungspflicht / Vermietungsverbot
  • beliebig grosse Wohnfläche
  • unbeschränkte Fläche des Grundstücks
    • Schranken
      • Grundstücksfläche darf nicht so gross sein, dass der Grundstückerwerb oder zumindest ein Teil davon als blosse Kapitalanlage zu betrachten ist
      • Grundbuchamt verweist den Erwerber einer Grundstücksfläche von über 3’000 m2 an die Bewilligungsbehörde, welche zu entscheiden hat, ob der Erwerb als nichtbewilligungspflichtig zu betrachten oder als blosse Kapitalanlage unzulässig ist
  • Wohnsitzwechsel
    • Keine Wohnungsveräusserungspflicht / freie Verfügbarkeit
    • Nutzungsrecht als Zweit- oder Ferienwohnung
    • Recht zur Vermietung an Dritte
    • Recht auf Erwerb einer neuen Hauptwohnung am neuen Wohnsitz
    • Ausnahmen
      • wenn nie die Absicht bestand, die Wohnung längerfristig zu bewohnen
      • wenn der Wohnsitz einzig aus dem Grund wechselt, um bewilligungsfrei mehrere Wohnungen erwerben zu können
      • Möglichkeit der zuständigen Behörden auch noch nachträglich die Bewilligungspflicht feststellen und die Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes anordnen zu können

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.