Bewilligungsfrei Zweitwohnungen erwerben können:
- Staatsangehörige eines EG- oder EFTA-Mitgliedstaates, die als Grenzgänger in der Schweiz arbeiten (mit einer Grenzgängerbewilligung EG/EFTA G)
- Voraussetzungen
- Erwerb auf den persönlichen Namen
- Erwerb in der Region des Arbeitsplatzes
- Eigennutzung durch den Erwerber
- Vermietungsverbot (auch eine teilweise Vermietung ist ausgeschlossen)
- Im Übrigen gelten die Ausführungen zur Hauptwohnung hinsichtlich
- Wohnfläche
- Grundstücksfläche
- Verfahren
- Das Grundbuchamt darf ein Rechtsgeschäft mit einer Grundstücksfläche von mehr als 1’000 m2 nicht direkt ins Grundbuch eintragen; es hat den Erwerber an die Bewilligungsbehörde zu verweisen.
Zum Erwerb von Zweitwohnungen durch Nicht-Grenzgänger siehe die Ausführungen unter Bewilligungsgründe