In der Schweiz kommt es selten vor, dass der Käufer einen Makler beauftragt, ein geeignetes Objekt zu suchen. Meist ist der Käufer der vom Makler nachgewiesene oder vermittelte Interessent.
- Achten Sie darauf, wenn Sie eine Nachweisbestätigung des Maklers unterzeichnen, ob Sie dabei auch Pflichten eingehen (z.B. betr. Weitergabe der Verkaufsdokumentation).
- Gehen Sie nicht darauf ein, wenn der Verkäufer versucht, Sie in die Umgehung der Provisionszahlungspflicht einzubeziehen und Ihnen dabei einen tieferen Preis anbietet.
- In der Schweiz kommt es zwar selten vor, doch ist es möglich, dass der Käufer den Makler ebenfalls beauftragt. Die Doppelmäkelei ist nur in eng begrenztem Rahmen zulässig, nämlich bei der Nachweismäkelei und nur wenn die Doppelmäkelei von Anfang an offengelegt wurde. Der Käufer sollte deshalb darauf achten, dass er bzw. der Verkäufer über die Doppelmäkelei orientiert ist. Liegt unzulässige Doppelmäkelei vor, ist keine Provision geschuldet.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.