Die indirekte Immobilienanlage weist folgende Vorteile auf:
1. Aktien / Fondsanteile
- Allgemeines
- Anlage mit auch niedrigen Kapitaleinsätzen
- Anlage-Diversifikation (Aktien, Fonds, Anleihensobligationen)
- keine Befassung mit der Refinanzierung, dem Facility Management, der Immobilienverwaltung und den Endnutzern (Mieter, Pächter usw.)
- Vergleichbarkeit / Benchmarking
- Liquidität der Beteiligungsrechte » Verkauf über die Börse
- Bessere Performance / höhere Renditen (professionelles Immobilienmanagement und Facility Management
- Performance-Überwachung durch andere Anleger, Analysten und Medien
- laufende Erträge
- Bei Immobilienaktiengesellschaften (börsenkotiert)
- Jederzeitige Kaufs- und Verkaufsmöglichkeit für Immobilienaktien an der Börse
- Visibilität durch Herausgabemöglichkeit von Immobilienindizies an der SIX Swiss Exchange (SXI Real Estate Index) bzw. Subindizies (SXI Real Estate Shares Subindex)
- Bei Immobilienfonds-Anteilen
- Rückgabemöglichkeit
- Anlegerschutz durch Anlagevorschriften und Aufsicht
- Möglichkeit von Fondszertifikaten
- Marktpflegemöglichkeiten beim Handel von Immobilienfonds-Anteilen
- Visibilität durch Herausgabemöglichkeit von Immobilienindizies an der SIX Swiss Exchange (SXI Real Estate Index)
2. Unternehmen
- Allgemeines
- Erhöhung der Losgrösse
- Professionalisierung von Immobilienmanagement und Bewirtschaftung
- Anlage-Diversifikation (geografisch, Objektalter, Objektzweck usw.)
- bessere Risikobewältigung
- Bei Immobilienaktiengesellschaften
- Einflussmöglichkeit auf Unternehmensstrategie
- Keine Rücknahmepflicht (anders als bei Immobilienfonds)
- Desinvestition
- Möglichkeit zwischen share und asset deal zu wählen
- Exit-Strategie (Wahlmöglichkeit beim Unternehmen oder bei den Anlageobjekten anzusetzen)
- Bei Immobilienfonds
- Portfolio-Transparenz (KAG / KKV)
- Anlagevorschriften
- Belehnungsgrenzen
- Bewertungsvorschriften
- uam
Weiterführende Informationen
» Präventionsberatung: Risikomanagement
» Immobilienfonds: Anlagevorschriften
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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