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Insolvenzerklärung

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Belege

Rechtsgebiet:
Insolvenzerklärung
Stichworte:
Insolvenzerklärung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Zusammen mit dem Gesuch um Insolvenzerklärung sind dem Gericht folgende Belege einzureichen:

  • eine ausdrückliche Insolvenzerklärung einer zur Vertretung der Gesellschaft berechtigten Person,
  • ein Gesellschafterbeschluss, in welchem die Gesellschafter
    • die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft feststellen,
    • die Abgabe der Insolvenzerklärung beim Konkursrichter beschliessen,
    • das oberste Organ der Gesellschaft beauftragen, beim Konkursrichter die Auflösung der Gesellschaft infolge Zahlungsunfähigkeit zu beantragen,
  • einen aktuellen Handelsregisterauszug,
  • Angaben zu Grundstücken im Eigentum der Gesellschaft sowie
  • ein Kostenvorschuss (i.d.R. CHF 1′800.–)

Literatur

  • ALEXANDER BRUNNER/FELIX H. BOLLER, in Basler Kommentar, SchKG II, 2ème éd. 2010, n° 13 s. et 18 ad art. 191 LP
  • WALDER/KULL/KOTTMANN, Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkursrecht, vol. II, 1997/99, n° 4 ad art. 191 LP; PHILIP TALBOT, in SK-SchKG Kommentar, 4 ème éd. 2017, n° 15 ad art. 191 LP
  • DOMINIK VOCK/DANIÈLE MEISTER-MÜLLER, SchKG-Klagen nach der Schweizerischen ZPO, 2ème éd. 2018, p. 242
  • JOLANTA KREN KOSTKIEWICZ, Schuldbetreibungs- & Konkursrecht, 3ème éd. 2018, n° 1188 p. 340
  • MICHAEL KRAMPF/ROLF SCHULER, Die aktuelle Praxis des Konkursrichters des Bezirksgerichtes Zurich zur Überschuldungsanzeige, Konkursaufschub und Insolvenzerklärung juristischer Personen, in PJA 2002 p. 1060 ss, 1070
  • ALEXANDER BRUNNER, Insolvenz und Überschuldung der Aktiengesellschaft, PJA 1992 p. 806 ss, 811 s.
  • EUGEN FRITSCHI, Verfahrensfragen bei der Konkurseröffnung, 2010, p. 17
  • ROGER GIROUD, Die Konkurseröffnung und ihr Aufschub bei der Aktiengesellschaft, 2ème éd. 1986, p. 49 ss)
  • DANIEL STAEHELIN, in Basler Kommentar, SchKG, Ergänzungsband, 2017, art. 191 LP, ad n° 13 et l’autre référence à un arrêt tessinois

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