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Kaufvertrag

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Allgemeine Kosten

Rechtsgebiet:
Kaufvertrag
Stichworte:
Kaufvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Welche Kosten ein Kaufvertrag mitbringen kann, wird nachfolgend kurz dargestellt:

Grundlagen

  • OR 188 – 189

Rechtsnatur

  • Die Kostenbestimmungen nach OR 188-189 sind dispositiver Natur
    • Parteien können Kosten beliebig untereinander aufteilen

Kosten Grundstückkauf

  • Kosten Reservationsvertrag
  • Vermessungskosten
  • Beurkundungskosten
    • Beurkundungsgebühr
    • Grundbuchgebühren

Kosten Fahrniskauf

  • Kosten der Übergabe und Abnahme
    • Kosten für Messen
    • Kosten für Wägen
    • Kosten für Zählen
  • Abnahmekosten
  • Übergabekosten
  • Transportkosten
  • Verpackungskosten
  • Lagerungskosten
  • Versicherungskosten
  • etc.

Kostenverteilung

  • Nach Gesetz
    • OR 188 – 189
      • nachfolgende Übersicht
  • Nach Parteivereinbarung
    • Die Parteien können sämtliche Kosten frei untereinander Aufteilen
    • Insbesondere bei der Verteilung von Transportkosten sind folgende Vereinbarungen üblich:
      • zB Franko-Klausel
        • Transportkosten (ohne Zölle) werden vom Verkäufer getragen
      • zB Franko- und zollfrei-Klausel
        • Alle Transportkosten werden vom Verkäufer getragen
      • zB INCOTERMS

ÜBERSICHT KOSTENVERTEILUNG KAUFVERTRAG NACH GESETZ

 

Käufer

Verkäufer

Grundstückkauf

   

Vermessungskosten

 

X

Kosten für Reservationsvereinbarung

X

 

Beurkundungskosten

  • Beurkundungsgebühr
  • Grundbuchgebühren

X

 

 

Fahrniskauf

 

 

Übergabekosten

(Kosten für Messen, Wägen, Zählen)

 

X

(OR 188)

Verpackungskosten zur Versengung

X

 

Verpackungskosten zur Erhaltung der Ware, Brauchbarkeit, etc.

 

X

Abnahmekosten

X

(OR 188)

 

Transportkosten

X

(OR 189 Abs. 1)

X

(Vermutung bei Franko-Lieferung, OR 189 Abs. 2)

Ausgangszölle

 

X

(wenn Franko- und zollfreie Lieferung vereinbart, OR 189 Abs. 3)

Durchgangszölle

X

X

(wenn Franko- und zollfreie Lieferung vereinbart, OR 189 Abs. 3)

Eingangszölle

X

X

(wenn Franko- und zollfreie Lieferung vereinbart, OR 189 Abs. 3)

Verbrauchssteuern

X

 

Literatur

  • Koller Alfred, BSK-OR I, 5. Aufl., Basel 2011, N 1 ff. zu Art. 188/189

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