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Kaufvertrag

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Rechtsfolgen bei verschuldeter Unmöglichkeit

Rechtsgebiet:
Kaufvertrag
Stichworte:
Kaufvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Unmöglichkeit einer Leistung ist nicht immer unverschuldet. Was die Rechtsfolgen sind, wenn der Gläubiger oder der Schuldner die Unmöglichkeit zu verantworten hat, wird nachfolgend aufgezeigt:

Durch den Schuldner verschuldete anfängliche Unmöglichkeit (subjektiv und objektiv)

Durch Schuldner verschuldete nachträgliche Unmöglichkeiten (subjektiv und objektiv)

  • Rechtsfolgen für die Leistung des Schuldners
    • Nach OR 107 Abs. 2 (Wahlrechte des Gläubigers)
      • Gläubiger kann am Vertrag festhalten oder den Rücktritt vom Vertrag erklären
      • Ob ein Rücktrittsrecht des Gläubigers existiert, ist in der Lehre umstritten
      • Ein Bundesgerichtsentscheid besteht noch nicht
    • Nach OR 97 Abs. 1 (Schadenersatzanspruch)
      • Erfüllungsanspruch wird in Schadenersatz umgewandelt
      • Es ist das positive Vertragsinteresse geschuldet
        • Der Vertragspartner ist so zu stellen, als wäre der Vertrag korrekt erfüllt worden
        • Sämtliche Rechtsinstitute aus dem Vertragsverhältnis bleiben bestehen
          • Abtretung
          • Einrede
          • Einwendungen
          • Verjährung
  • Rechtsfolgen für die Leistung des Gläubigers
    • Gemäss Austauschtheorie
      • Der Gläubiger ist weiterhin leistungspflichtig
      • Als Gegenleistung erhält er die Leistung des Schuldners in Form von Schadenersatz
    • Gemäss Differenztheorie
      • Gemäss OR 215 kann der Gläubiger die Differenz zwischen seiner Leistung und dem Schadenersatzanspruch geltend machen
        • Anwendung über den kaufmännischen Verkehr hinaus auf andere Vertragsverhältnisse
          • Vgl. BGE 65 II 171 E. 2
    • Abgrenzung Austausch- und Differenztheorie
      • Unterscheidung spielt nur bei Sachleistungen eine Rolle
      • Stehen auf beiden Seiten Geldleistungen, kommt es zur Verrechnung
        • Austauschtheorie entspricht dann faktisch der Differenztheorie

Durch den Gläubiger verschuldete nachträgliche Unmöglichkeit

  • Anwendungsfall
    • Annahmeverzug des Arbeitgebers
      • OR 324

Literatur

  • Glättli Elisabeth, Zum Schadenersatz wegen Nichterfüllung nach Art. 97 Abs. 1 und 107 Abs. 2 OR. Eine Übersicht, Würdigung und Kritik der heutigen Regelung, Diss., Zürich 1998

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