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Kaufvertrag

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Steuern beim Grundstückkauf

Rechtsgebiet:
Kaufvertrag
Stichworte:
Kaufvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Beim Kauf oder Verkauf von Immobilien fallen die Grundstückgewinn– und die Handänderungssteuern an:

Grundstückgewinnsteuer

  • Grundlagen
    • Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHB; SR 642.14)
    • Kantonale Steuergesetze
  • Art der Steuer
    • Objektsteuer
  • Bemessungsgrundlage
    • als Bemessungsgrundlage dient allein der Gewinn auf dem Objekt, berechnet aus der Differenz zwischen Erlös und Anlagewert
    • Anlagewert bestimmt sich nach dem Erwerbspreis zuzüglich anrechenbare Aufwendungen
  • Schuldner
    • Die Grundstückgewinnsteuer ist i.d.R. vom Verkäufer geschuldet

Handänderungssteuer

  • Grundlagen
    • Kantonale Steuergesetze (der betreffenden Kantone)
  • Art der Steuer
    • Rechtsverkehrssteuer
  • Bemessungsgrundlage
    • je nach Kanton der Kaufpreis, der amtliche Wert oder der Verkehrswert des Grundstückes (zwischen 1 – 3%)
  • Schuldner
    • der Erwerber oder der Erwerber und der Veräusserer gemeinsam
    • beide haften jedoch dem Fiskus gegenüber je nach Kanton solidarisch

Literatur

  • NEKOLA ANNA, Besteuerung des Grundeigentums im Privatvermögen in der Schweiz – Die kantonalen Gesetzgebungen in rechtsvergleichender Darstellung betreffend Einkommens-, Vermögens-, Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuer, Diss. Zürich 1983, 146 S.

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