Ein Rückgabe- oder Umtauschrecht sieht das Schweizer Gesetz – weder für den Einkauf im Geschäft noch für den Onlinehandel – vor. Es gilt der Grundsatz „pacta sunt servanda“ (lat,; dt. Verträge sind einzuhalten). Eine Ausnahme von diesem Grundsatz macht das Obligationenrecht bei Haustürgeschäften und sog. Telefon-Verträgen (OR 40a ff.). Näheres dazu finden sie unter konsumenten-schutz.ch
Kulanz
- Trotz fehlender gesetzlicher Regelung gibt es einige Geschäfte, darunter auch sehr viele Online-Shops, die ihren Kunden freiwillig ein Widerrufsrecht gewähren
- Dabei reicht die Kulanz von 14 Tagen bis zum Umtausch ohne zeitliche Obergrenze
Zweck
- Marketing
- Kundenvertrauen
- Kundenzufriedenheit
- Senkung Kaufhemmschwelle
Risiko
- Das Widerrufsrecht kann insbesondere für Online-Händler – aufgrund von Logistikkosten und kostenlosem Rückversand – teuer werden
Kosten
- Bei Onlineshops wie zB Zalando ist der Rückversand kostenlos, was beim Online-Händler ebenfalls sehr hohe Kosten verursacht
Ausnahmen
- Für Gewisse Kaufgegenstände sehen Verkäufer oft Ausnahmen des ansonsten gewährten Widerrufrechts vor
- zB Veranstaltungstickets
- zB schnell verderbliche Waren
- zB Waren im Ausverkauf oder bereits reduzierte Waren
Praktische Hinweise
- Quittung vorweisen
- Wichtig ist immer, dass man beim Umtausch oder der Rückgabe die Quittung vorweisen kann
- Original Verpackung
- Die gekaufte Sache sollte wenn möglich in der Originalverpackung zurückgebracht werden
- Umtausch- oder Rückgabebestätigung
- Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich beim Kauf schriftlich auf dem Kaufbeleg einen Umtausch oder eine Rücknahme bestätigen lassen
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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