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Konsumentenschutz / Konsumentenrecht

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Einleitung zum Konsumentenschutz / Konsumentenrecht

Rechtsgebiet:
Konsumentenschutz / Konsumentenrecht
Stichworte:
Konsumentenschutz
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Überblick zum Konsumentenschutz

Einleitung zum Konsumentenschutz

Inhaltsverzeichnis

ALLGEMEINES ZUM KONSUMENTENSCHUTZ

Begriff

Grundlagen

  • Gesetzliche Grundlagen
  • Verfassungsartikel
  • Internationales Privatrecht (IPR)
  • Gescheiterte Gesetzesvorlagen

Abgrenzungen

  • Unlauterer Wettbewerb
  • Konsumentenschutz
  • OR 20 (Nichtigkeit unmöglicher, widerrechtlicher oder gegen die guten Sitten verstossender Rechtsgeschäfte)
  • OR 21 (Übervorteilung)
  • ZGB 2 Abs. 1 (Handeln nach Treu und Glauben)
  • ZGB 2 Abs. 2 (kein Rechtsschutz für Rechtsmissbrauch)
  • B2C-Geschäfte (Konsumentenschutz)
  • B2B-Geschäfte (kein Konsumentenschutz)
  • C2B-Geschäfte (kein Konsumentenschutz)
  • C2C-Geschäfte (kein Konsumentenschutz)
  • G2C-Geschäfte (kein Konsumentenschutz)

History

Rechtsnatur

Ziele

Motive

Funktion

Verbreitung

Schutzgrundrechte

Schutzbereiche

Schutzfokus

Schutzeingriffe / Schutzmass

KONSUMENTENVERTRAGSRECHT

Anbieter (Unternehmer)

Konsument (Verbraucher)

Basisvertrag als Konsumentenvertrag

Kompensationsinstrumente

  • Einleitung
  • Informationspflichten
  • Formvorschriften
  • Widerrufsrechte
  • Beweiserleichterungen
  • Partiell zwingende Normen
  • AGB-Inhaltskontrolle

HAUSTÜRGESCHÄFTE

  • Einleitung
  • Definition
  • Grundlagen
  • Geltungsbereich
  • Geltungsausschluss
  • Besonderes Anbieterverhalten
  • Besonderes Konsumentenverhalten
  • Widerrufsvoraussetzungen
  • Widerrufsrecht
  • Prozessuales

KONSUMKREDITRECHT

REISERECHT

  • Pauschalreiserecht
  • Reisevermittlung
  • Fluggastrechte

PRODUKTEHAFTPFLICHT

  • Einleitung
  • Definition
  • Grundlagen
  • Anspruchskonkurrenzen
  • Haftungsvoraussetzungen
  • Verteidigungsmittel des Herstellers
  • Selbstbehalt
  • Haftungsbeschränkungsverbot
  • Solidarhaftung
  • Verjährung / Verwirkung
  • Weitere Detailinformationen

PROZESSUALER KONSUMENTENSCHUTZ

  • Einleitung
  • Definition Konsumentenstreitigkeit
  • Grundlagen
  • Rechtszugang (access to justice)
  • Zivilprozessrecht
  • Schlichtung
  • Mediation
  • Vereinfachtes Verfahren
  • Weitere Detailinformationen

INTERNATIONALES KONSUMENTENRECHT

  • Einleitung
  • Definition
  • Grundlagen
  • Ziel
  • Voraussetzungen
  • Rechtswahlverbot
  • Gerichtsstand
  • Beweislast
  • Weitere Detailinformationen

STEUERN

FAZIT

Literatur

Links

ALLGEMEINES ZUM KONSUMENTENSCHUTZ

Ziele des Gesetzgebers

Der Konsumentenschutz basiert auf der bisherigen Sorgfaltspflicht des Gesetzgebers, den Schwächeren zu schützen. Der gesetzgeberische Eingriff zum Schutze des Schwächeren steht meistens im Interessengegensatz zu den rechtsstaatlichen Prinzipien der Wirtschafts- und Gewerbefreiheit und der Vertragsfreiheit.

Angesichts dieses Wertekonflikts und der Absicht, dem mündigen Konsumenten im Verkehr mit den Anbietern keine Narrenfreiheit einzuräumen, agierte der Gesetzgeber stets zurückhaltend, pragmatisch und mit der Philosophie, das richtige Mass beim Sozialschutz zu finden: So viel wie notwendig und so wenig wie möglich … – Diese gewisse Zurückhaltung des Gesetzgebers hat auch Vorteile:

  • Rechtssicherheit
    • weil kein übereilter, später zu korrigierender Interventionismus
  • Versorgungssicherheit mit Produkte- und Dienstleistungsvielfalt
    • weil zu hohe Risiken für Anbieter dazu führen könnten, dass sie zu stark mit Konsumentenrisiken behaftete Angebote einstellen würden
  • Wechselnde Marktmacht
    • vom Verkäufer- zum Käufermarkt und umgekehrt
    • nachfrage- bzw. wirtschaftsbedingt
  • Veränderung der Stellung von Konsument und Unternehmen
    • als Folge der Digitalisierung und der Möglichkeiten, die Massenmedien gegen Anbieter zu deren Reputationsschaden zu nutzen (sog. shitstorms, vgl. FAZIT)

Konsumentenschutz als Politikum

Der Konsumentenschutz ist aber auch ein Politikum:

  • Konsumentenschützer
    • Die Konsumentenorganisationen orten konsumentenschutzrechtliche Defizite, die unter Bezugnahme auf besonders krasse Fehlverhalten bestimmter Unternehmen verallgemeinernd medienwirksam in der Öffentlichkeit ausgebreitet werden
  • Unternehmer bzw. Anbieter
    • Die Unternehmer beklagen Handelshemmnisse und Administrierungsmassnahmen, die geschäftsverhindernd und aufwändig seien

Neue Informationsmöglichkeiten und Geschäftsabschlussmethoden reduzieren Ungleichgewicht von Anbieter und Konsument

Die digitale Kommunikation, die Internetinformation und der Geschäftsverkehr über E-Commerce beheben des im analogen Geschäftsverkehr vorbestandene Informations- und Machtgefälle von Anbieter und Konsument:

Die nachgenannten Konsumentenschutz-Kriterien haben bereits heute nicht mehr die ursprüngliche Wichtigkeit:

  • Informationsgefälle?
    • Freie Informationsmöglichkeit durch Bewertungsportale
  • Machtgefälle?
    • Social Media erlaubt eine Konsumenten-Vernetzung und die kurzfristige Marktmachtbildung des Konsumenten, sodass die Konsumenten durchaus einen wirtschaftlichen Gegenpol zu den Anbietern herstellen können
  • Ungleichgewicht?
    • Das Kommunikationsmittel von Social Media kann sogar zum Missbrauch der Konsumentenstellung führen, zB mittels sog. Shitstorms
    • Nur in Konsumentensegmenten, die durch Monopolisten besetzt sind, besteht nach wie vor und in Zukunft ein Ungleichgewicht der Möglichkeiten von Anbieter und Konsument.

Ob und inwieweit die Digitalisierung den Konsumentenschutz obsolet macht, wird sich weisen müssen. – Eine Auslegeordnung bzw. Standortbestimmung finden Sie unter:

KONSUMENTENVERTRAGSRECHT

Davon ausgehend, dass der schwächere Konsument vor dem stärkeren Anbieter geschützt werden soll, ergibt sich folgende Schutzlage im Konsumentenschutzrecht:

KONSUMENTENSCHUTZRECHT

Das Konsumentenschutzrecht lässt sich gliedern in:

  • VERTRAGLICHER KONSUMENTENSCHUTZ
    • Allgemeine Geschäftsbeziehungen (AGB)
      • Zum Schutze der natürlichen Person als Konsument in Erwerbsgeschäften, in welchen er Gegenstände zur privaten Verwendung erwirbt (B2C-Geschäfte) und der Gefahr eines Macht- und Informationsgefälles zum Anbieter ausgesetzt ist, unterliegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Abschluss- und Inhaltskontrolle und den Vertrauensgrundsätzen
    • Haustürgeschäfte
      • Die Ungleichgewichtslage zwischen Anbieter und Verbraucher wird bei Haustürgeschäften durch ein Widerrufsrecht des Konsumenten egalisiert
    • Konsumkredit
      • Damit sich der Konsument bei der Kreditaufnahme nicht existenzgefährdend verschuldet, verlangen die Bestimmungen des Konsumkreditgesetzes (KKG) eine Kreditfähigkeitsprüfung, die Einhaltung bestimmter Regeln beim Konsumkreditvertrag, die Vertragsentschliessungsfreiheit des Kreditnehmers, den Vertragsabwicklungsschutz und verbieten eine aggressive Konsumkreditwerbung
    • Reiserecht
      • Das Pauschalreisegesetz (PRG) enthält vorvertragliche, vertragliche Informations- bzw. Schutzbestimmungen und regelt die Vertragsänderung vor Reisebeginn, die Konsumentenrechte bei Reisemängeln während der Reise, die Haftung für den während der Reise erlittenen Schaden und – umstritten – für die entgangene Urlaubsfreude sowie den Insolvenzschutz
      • Weitere Konsumentenaspekte und Abgrenzungsprobleme zur Pauschalreise ergeben sich bei der Reisevermittlung
      • Wie aus den Medien und dem Reisealltag bekannt, stellen sich bei Nichtbeförderungen, Flugverspätungen und Flugannullierungen durch die Fluggesellschaften für den Fluggast die Frage nach seinen Betreuungs-, Unterstützungs- und Entschädigungsrechten
  • PRODUKTEHAFTUNG
    • Der Gesetzgeber für Folgeschäden und immaterielle Unbill aus mangelhaften Produkten eine verschuldensunabhängige Haftung eingeführt
    • Diese Haftung hat nichts mit der Produktegewährleistung zu tun (Wandelung, Minderung oder – falls verabredet – Produkteersatz oder Nachbesserung)

Vorbehalt / Disclaimer

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