Partei eines Kaufvertrages sind Käufer und Verkäufer. Durch den Kaufvertrag verpflichten sich der Verkäufer, dem Käufer den Kaufgegenstand zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen (vgl. Pflichten Verkäufer), und der Käufer, dem Verkäufer den Kaufpreis zu bezahlen (vgl. Pflichten Käufer).
Literatur
- Koller Alfred, BSK-OR I, 5. Aufl., Basel 2011, N 38 ff. zu Art. 184
- Müller-Chen Markus, Girsberger Daniel, Furrer Andreas, Obligationenrecht Besonderer Teil, Zürich 2011, S. 17 f.
Weiterführende Informationen
- Allgemein: Obligationen beteiligte Personen
Weiterführende Informationen
- Zu den Pflichten des Verkäufer
- Zu den Pflichten des Käufers
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