Aus einem Kaufvertrag erwachsen dem Verkäufer zwei Hauptpflichten. Er muss dem Käufer die Verfügungsgewalt über die Kaufsache verschaffen und ihm das unbelastete Eigentum an der Kaufsache übertragen. Diese Pflichten sind korrekt, d.h. zur richtigen Zeit und am richtigen Ort zu erfüllen. Neben den erwähnten Hauptpflichten können durch Parteiabrede, aus Treu und Glauben oder direkt aus dem Gesetz heraus weitere, sogenannte Nebenpflichten entstehen:
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