Der Zweck der Salvatorischen Klausel liegt darin, den rechtlichen Bestand resp., damit verbunden, das wirtschaftlich angestrebte Ziel des Vertrages für den Fall seiner unvorhersehbaren oder nicht vorausgesehenen, teilweisen Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit so weit wie möglich aufrechtzuerhalten
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Musterklausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder Inhalte einer in den Vertrag integrierten Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung sowie dem ursprünglich vereinbarten Vertragsgleichgewicht möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
s.e.&.o.
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