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Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis

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Prozessverfahren

Rechtsgebiet:
Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis
Stichworte:
Kollokationsplan
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Es gelten die Regeln der Schweizerischen Zivilprozessordnung [Zivilprozessordnung, ZPO; SR 272]:

  • Anwendbarkeit des ordentlichen Verfahrens [vgl. ZPO 219 ff.]
  • Schlichtungsverfahren entfällt [vgl. ZPO 198 lit. e Ziffer 6]
    • =   Direktklage
  • Zulässigkeit von mehreren Dritt-Kollokationsklagen gegen denselben Mitgläubiger
    • =   Klagehäufung
  • Prozesssistierung
    • Ja, wenn einem bereits hängigen Zivilprozess präjudizierende Wirkung auf die Kollokationsstreitigkeit zukommt [vgl. BGE 71 III 199, Erw. 3]
    • Nein, wenn die Akten eines mit dem Kollokationsprozess zusammenhängenden Strafverfahrens nicht zugänglich sind [vgl. OG ZH, in: ZR 1961, 215 f.]
  • Keine Beweis- und Kognitionsbeschränkungen

Für die weiteren Prozessaspekte wird verwiesen auf:

Weiterführende Informationen

  • Verfahrensart
    • Anwendbarkeit des „ordentlichen Zivilprozessverfahrens“
    • Mit Inkrafttreten der Schweizerischen Zivilprozessordnung [ZPO] fiel die Anwendbarkeit des „Beschleunigten Verfahrens“ für neue Kollokationsstreitigkeiten dahin.
    • Das „summarische Verfahren“ ist nicht anwendbar [vgl. ZPO 248].
  • Für strategische Aspekte
  • Für Verfahrensaspekte
  • Für Kostenabsicherung

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