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Kommanditgesellschaft

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Konkursverfahren

Rechtsgebiet:
Kommanditgesellschaft
Stichworte:
Kommanditgesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Es gelten grundsätzlich die allgemeinen Regeln für die Durchführung des Konkursverfahrens:

  • Zuständigkeit
    • Zuständig ist das Konkursamt am Gesellschaftssitz der Kommanditgesellschaft (KollG)
  • Verfahrensdurchführung
    • Vorläufige Konkurspublikation
    • Einvernahme der Komplementärs, ev. Anhörung der Kommanditäre
    • Inventaraufnahme / Sicherung bzw. Admassierung
    • Entscheid über die Art des Konkursverfahrens (ordentliches oder summarisches Konkursverfahren)
    • Konkurspublikation / Schuldenruf
    • Erwahrung der Forderungseingaben
    • Erstellung und Auflage des Kollokationsplans, i.d.R. zusammen mit dem Konkursinventar
    • Verwertung
    • Verteilung
    • Konkursschluss
  • Handelsregister
    • Nach Abschluss der Liquidation wird die im Aussenverhältnis der juristischen Person gleichgestellte Kommanditgesellschaft im Handelsregister gelöscht (vgl. HRVo 159 Abs. 5 lit. b)

Hinweis

  • Verwertung bei einem Kommanditgesellschafter
    • Der Anteil am Gemeinschaftsvermögen einer Kommanditgesellschaft (KommG) gilt als „Vermögensbestandteil anderer Art“ gemäss SchKG 132

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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