Nebst der allgemeinen zivilrechtlichen Auswirkungen der Konkurseröffnung (wie Erlöschen Vollmacht (OR 83), Rückbehaltungsrecht des Vertragspartners (OR 83), Belangbarkeit des Bürgen (OR 545 Abs. 1 Ziffer 3 etc.) ist besonders erwähnenswert:
- die Auflösung der Kommanditgesellschaft (KommG) (OR 619)
Mit Abschluss des Konkursverfahrens endet die wirtschaftliche Existenz und mit der Löschung im Handelsregister die rechtliche Existenz
Judikatur
- BGE 117 III 41 f.
- BGE 132 III 731
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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