LAWINFO

Konfliktmanagement

QR Code

Konfliktbewältigung durch Dritte

Rechtsgebiet:
Konfliktmanagement
Stichworte:
Konfliktmanagement
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Können sich die Arbeitskollegen nicht verständigen und wird das angespannte Verhältnis unter den beiden zum Dauerthema, sollte auf Veranlassung des Vorgesetzten oder eines der Betroffenen ein Arbeitsschlichter beigezogen werden.

Zivil-rechtliche Arbeitsverhältnisse

    • Externer Schlichter
    • Nur bedingt schlichtertauglich:
      • Personalverantwortlicher (HRM) u/o Linienvorgesetzter
      • Whistleblowing-Verantwortlicher

Öffentlich-rechtliche Personalverhältnisse

    • Externer Schlichter
    • ev. Ombudsman
    • Nur bedingt schlichtertauglich:
      • Amtsvorsteher
      • dem Amtsvorsteher vorgesetzte Stelle

Voraussetzungen

  • Neutraler Dritter
    • Im Vordergrund steht die Neutralität des Dritten
    • Die Neutralität und Unabhängigkeit des Dritten ist insofern wichtig, als der Arbeitnehmer sich muss frei und ohne Ängste äussern können, es würde aus dem abgetieften Gespräch neue Probleme geben (Vorgesetzte, andere Mitarbeiter usw.)
  • Wahl des richtigen Zeitpunkts
    • vor Eskalation und vor Resignation
  • Auseinandersetzung mit dem Arbeitnehmer-Konflikt
    • Vorgesetzte sollten sich des Problems ernsthaft annehmen
    • Ein Arbeitskonflikt ist Chefsache

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.