Kaution
= Sicherstellung allfälliger Schadenersatzansprüche
Erfüllungsgarantie / Erfüllungsbürgschaft
= Personalsicherheit eines Dritten, zB einer Bank oder eines Versicherers, einen Geldbetrag zu leisten
- auf erstes Verlangen des Begünstigten und ohne Prüfung von Voraussetzungen (Garantie)
- sobald bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (Bürgschaft)
Schadenspauschalierung
= Schadenregulierungart für vereinfachte Durchsetzung des Anspruchs auf Schadenersatz.
Unterschiede zur Konventionalstrafe:
- entstandener Schaden
- keine StraffunktionMindestentschädigung
= Recht zur vorzeitigen Vertragsauflösung gegen eine Mindestentschädigung, vgl. SJZ 82 (1986) S. 66 ff.
Wandelpön
= Parteivereinbarung, die es dem Schuldner erlaubt, gegen Erstattung der Strafe vom Vertrag zurückzutreten; es handelt sich eher um ein Reugeld als um eine Konventionalstrafe (vgl. OR 160 Abs. 3).
Break-up Fee
= Instrument zur Schadenspauschalierung und vereinfachte Schadenersatz-Durchsetzung in Fällen von Unternehmensfusionen, zB für den Fall, dass die Generalversammlung des einen Fusionspartners den Unternehmenszusammenschluss ablehnt
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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