Kaution
= Sicherstellung allfälliger Schadenersatzansprüche
Erfüllungsgarantie / Erfüllungsbürgschaft
= Personalsicherheit eines Dritten, zB einer Bank oder eines Versicherers, einen Geldbetrag zu leisten
- auf erstes Verlangen des Begünstigten und ohne Prüfung von Voraussetzungen (Garantie)
- sobald bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (Bürgschaft)
Schadenspauschalierung
= Schadenregulierungart für vereinfachte Durchsetzung des Anspruchs auf Schadenersatz.
Unterschiede zur Konventionalstrafe:
- entstandener Schaden
- keine StraffunktionMindestentschädigung
= Recht zur vorzeitigen Vertragsauflösung gegen eine Mindestentschädigung, vgl. SJZ 82 (1986) S. 66 ff.
Wandelpön
= Parteivereinbarung, die es dem Schuldner erlaubt, gegen Erstattung der Strafe vom Vertrag zurückzutreten; es handelt sich eher um ein Reugeld als um eine Konventionalstrafe (vgl. OR 160 Abs. 3).
Break-up Fee
= Instrument zur Schadenspauschalierung und vereinfachte Schadenersatz-Durchsetzung in Fällen von Unternehmensfusionen, zB für den Fall, dass die Generalversammlung des einen Fusionspartners den Unternehmenszusammenschluss ablehnt
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:SchuldübernahmeÜberblick zur SchuldübernahmeAutoren:AuftragsbestätigungEinleitung zur AuftragsbestätigungAutoren:SchuldbriefEinleitung zum SchuldbriefAutoren:Irreguläres PfandrechtEinleitung zu Irreguläres PfandrechtAutoren:Domain-VerpachtungEinleitung zur Domain-VerpachtungAutoren:Vertriebsrecht / VertriebsvertragEinleitung zum Vertriebsrecht / Vertriebsv...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht