Die Sicherung des Fortbestands des Arbeitsvertrags durch Konventionalstrafe ist nur zulässig, wenn folgende Prinzipien beachtet werden:
- Ordentliche Kündigung
- Grundsätze
- Kündigungsfreiheit
- Verbot der einseitigen Kündigungserschwernis
- Folgen der Kündigungsdisparität
- Teilnichtigkeit für kürzere Frist
- Massgeblichkeit der längeren Frist
- OR 335a Abs. 1 Satz 2
- Einzelfallbeurteilung notwendig
- Grundsätze
- Missbräuchliche Kündigung
- Unzulässigkeit der Vereinbarung einer Konventionalstrafe, auch bei paritätischer Ausgestaltung
- Ungerechtfertigte Entlassung
- Unzulässigkeit der Vereinbarung einer Konventionalstrafe (vgl. OR 337c Abs. 3)
- Nichtantritt oder Verlassen der Arbeitsstelle
- Unzulässigkeit der Vereinbarung einer Konventionalstrafe, unabhängig von der Höhe des Strafbetrages (vgl. OR 337d)
Weiterführende Informationen
- Entlassung
- Kündigung Arbeitsverhältnis | kuendigung-arbeitsverhaeltnis.ch
- Missbräuchliche Kündigung.ch
- Die ausserordentliche Kündigung
- Fristlose Kündigung
- Arbeitsstellen-Nichtantritt
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