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Konventionalstrafe

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Verhältnis von Strafforderung zu den Folgen der Hauptpflichtverletzung

Rechtsgebiet:
Konventionalstrafe
Stichworte:
Konventionalstrafe
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Es stellen sich die Fragen:

  • Treten die Schadenersatz- und / oder Gewährleistungsansprüche zur Hauptleistung hinzu?
  • Ersetzen die Schadenersatz- und / oder Gewährleistungsansprüche im Fall nachträglicher Unmöglichkeit die Hauptforderung gänzlich?

Mit dem Eintritt des Konventionalstrafen-Anspruchs entsteht eine sog. Anspruchskonkurrenz.

Das Verhältnis von Strafforderung und Anspruch aus der Hauptforderung richtet sich nach der Konventionalstrafen-Abrede. Vereinbart können dort sein:

 

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