Einleitung
Beim Franchisingvertrag und der Absicherung seiner Erfüllung sind folgende Aspekte zu beachten:
- Sicherungsthemen und Schadensnachweis
- Sicherungsart als Verhandlungssache
- Konventionalstrafe-Arten + Prioritätenfolge
- Konventionalstrafe-Klausel
Sicherungsthemen und Schadensnachweis
Beim Franchisingvertrag wird meistens die Einhaltung folgende Aspekte durch eine Konventionalstrafe abgesichert:
- Geheimhaltungspflicht
- Mitarbeiterabwerbeverbot
- Konkurrenzverbot
Bei allen Vertragsverhandlungen sind immer noch folgende weiteren Absicherungsthemen zu berücksichtigen:
- Bestand des Hauptvertrages und Abhängigkeit der Sicherheit (sog. Akzessorietät)
- Konventionalstrafe: gut hinsichtlich Schadensquantitativ, aber nicht ausreichend
- Finanzielle Absicherung
- Bürgschaft: akzessorisch und daher nicht ausreichend
- Bankbürgschaft: akzessorisch und daher nicht ausreichend / in der Regel gute Bonität
- Garantie: abstrakt und daher ausreichend / Bonität personen-abhängig
- Bankgarantie: abstrakt und daher ausreichend / in der Regel gute Bonität
Bei Franchisingverträgen sind finanziellen Absicherungen möglich, aber selten anzutreffen.
Sicherungsart als Verhandlungssache
Jede Konventionalstrafe setzt die Parteiverhandlung und –einigung voraus. Dabei sind dem Konventionalstrafen-Typ und der Höhe der Konventionalstrafe besondere Beachtung schenken.
Konventionalstrafe-Arten + Prioritätenfolge
Den Verhandlungspartnern stehen folgende Konventionalstrafe-Arten zur Verfügung:
- Kumulative Konventionalstrafe
- Alternative Konventionalstrafe
- Exklusive Konventionalstrafe
Die Auswahl der Konventionalstrafen-Art und welche Variante in welcher Reihenfolge in die Verhandlung einfliessen zu lassen ist, hängt von den konkreten Verhältnissen ab.
Konventionalstrafe-Klausel
- Konventionalstrafe-Klausel beim Franchisingvertrag
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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