Einleitung
Bei der Erfüllungssicherung des Werkvertrags sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
- Sicherungsthemen und Schadensnachweis
- Sicherungsart als Verhandlungssache
- Konventionalstrafe-Arten + Prioritätenfolge
- Konventionalstrafe-Klausel
Sicherungsthemen und Schadensnachweis
Beim Werkvertrag kann durch eine Konventionalstrafe abgesichert werden:
- der Verspätungsschaden
Bei allen Vertragsverhandlungen sind immer noch folgende weiteren Absicherungsthemen zu berücksichtigen:
- Bestand des Hauptvertrages und Abhängigkeit der Sicherheit (sog. Akzessorietät)
- Konventionalstrafe: gut hinsichtlich Schadensquantitativ, aber nicht ausreichend
- Finanzielle Absicherung
- Bürgschaft: akzessorisch und daher nicht ausreichend
- Bankbürgschaft: akzessorisch und daher nicht ausreichend / in der Regel gute Bonität
- Garantie: abstrakt und daher ausreichend / Bonität personen-abhängig
- Bankgarantie: abstrakt und daher ausreichend / in der Regel gute Bonität
Schliesslich ist beim Werkvertrag über Bauten und sonstige Werke auf Grundstücken folgende Sicherheit von Gesetzes wegen gegeben:
- Bauhandwerkerpfandrecht
Das Bauhandwerkerpfandrecht ist im Verhältnis zum Werkvertrag akzessorischer Natur.
Weiterführende Informationen
- Bauhandwerkerpfandrecht | bauhandwerkerpfandrecht.ch
- Mieterbau | mieterbau.ch
Sicherungsart als Verhandlungssache
Jede Konventionalstrafe setzt die Parteieinigung voraus. Dabei sind dem Konventionalstrafen-Typ und der Höhe der Konventionalstrafe besondere Beachtung schenken.
Infolge der Sicherungsmöglichkeit durch ein Bauhandwerkerpfandrecht muss der Unternehmer regelmässig darauf achten, dass er keine ihn belastenden Doppelsicherungen vornimmt.
Konventionalstrafe-Arten + Prioritätenfolge
Den Verhandlungspartnern stehen folgende Konventionalstrafe-Arten zur Verfügung:
- Kumulative Konventionalstrafe
- Alternative Konventionalstrafe
- Exklusive Konventionalstrafe
Die Auswahl der Konventionalstrafen-Art und welche Variante in welcher Reihenfolge in die Verhandlung einfliessen zu lassen ist, hängt hier stark von den konkreten Verhältnissen ab.
Konventionalstrafe-Klausel
- Konventionalstrafe-Klausel beim Werkvertrag