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Konventionalstrafe

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Alternative Konventionalstrafe

Rechtsgebiet:
Konventionalstrafe
Stichworte:
Konventionalstrafe
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Anspruchskonkurrenz zwischen Strafforderung und Folgen der Hauptschuld-Verletzung ist wie folgt zu differenzieren:

  • Gegenstand der Anspruchskonkurrenz
    • entweder Erfüllung der Hauptverpflichtung oder Konventionalstrafe
      • = Kumulationsverbot
    • Schuldner der Hauptleistung soll nicht mehrfach leisten müssen
    • weitergehende Forderungen stehen dem Anspruchsberechtigten neben der Strafe zu
  • Gesetzliche Grundlage
    • Primäre Massgeblichkeit der Konventionalstrafen-Abrede
    • OR 160
      • Abs. 1: Nichterfüllung oder nicht richtiger Erfüllung der Hauptpflicht
      • Abs. 2: Nichteinhaltung Erfüllungszeit oder Erfüllungsort
  • Wahlrecht des Gläubigers
    • Rechtsnatur: Alternativermächtigung
  • Anspruch auf Ersatz des grösseren Schadens
    • Recht des Konventionalstrafen-Begünstigten, neben dem Strafanspruch vom Schuldner auch noch Ersatz des Schadens zu fordern, soweit er die Strafe übersteigt
    • Verschuldensnachweis durch Leistungs-Gläubiger (OR 161 Abs. 2)
      • Schuldner muss den Schaden zu vertreten haben

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